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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wellness-Media
Heidemarie Scheidemann
Borussiastraße 47 c
12099 Berlin
Tel.:
0049 30 75 70 70 44
Fax: 0049 30 75 70 70 45
E-Mail mailto

§ 1 Geltungsbereich
1.1
Allen evtl. Lieferungen und Leistungen von wellness-media, in Erfüllung von Projekt-Aufträgen, die der Auftraggeber im Zusammenhang mit seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit erteilt hat, liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von wellness-media; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
1.2
Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die von wellness-media im Angebot zugrundegelegte Leistung, welches vom Auftraggeber unterzeichnet wurde.

§ 2 Angebotsgültigkeit
2.1
Soweit im Angebot nichts anders lautendes vermerkt, fühlt sich wellness-media 6 Monate ab Angebotsdatum an selbiges gebunden.

§ 3 Vertragsabschluss
3.1
Der Vertrag kommt ausschließlich durch die Unterschrift seitens wellness-medias und des Auftraggebers zustande.

§ 4 Eigentumsvorbehalt
4.1
Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars bleiben alle für die Durchführung des Projekts erbrachten Sachleistungen von wellness-media in ihrem Eigentum. Dazu gehören Konzepte, Analysen, Fotos und Drucksachen.

§ 5 Honorar
5.1
Für die Durchführung des vereinbarten Projekts berechnet wellness-media das Honorar nach Tagessätzen, welche dem Auftraggeber gemäß gegengezeichnetem Angebot fixiert wurden.
5.2
Führen gewünschte Änderungswünsche, Terminverschiebungen und zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers zu einem Mehraufwand, wird dieser gesondert in Rechnung gestellt.

§ 6 Spesen und Reisekosten
6.1
Reisekosten und Aufwendungen für Verpflegung, Unterkunft und Fahrtkosten, die im direkten Zusammenhang mit der Projektdurchführung stehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
6.2
Eigene Anreisekosten werden dem Auftraggeber pro gefahrenen Kilometer pauschal in Rechnung gestellt.
6.3
Der Auftraggeber ist mit Erhalt der Spesenabrechung zur Einsicht in die jeweiligen Belege berechtigt.

§ 7 Rechnungslegung
7.1
Bei Auftragserteilung ab 2 Tagessätzen ist eine Anzahlung von 50% des vereinbarten Honorars fällig.
Die Berechnung 1 Tagessatzes wird komplett vorab fällig.
Angefallenden Spesen werden nach Abschluss des Auftrages in Rechnung gestellt.
7.2
Bei Projekten, die über einen Zeitraum von mehr als 4 Wochen hinausgehen, stellt wellness-media eine Zwischenrechnung zum jeweiligen Beginn des Folgemonats.
7.3
Alle Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen mit 2% Skonto zahlbar oder innerhalb 14 Tage netto.

§ 8 Annahmeverzug
8.1
wellness-media wird das vereinbarte Honorar auch dann verlangen, wenn der Auftraggeber die Annahme des durchgeführten Projekts unterlässt oder seine obliegende Mitwirkung verzögert.

§ 9 Haftung
9.1
wellness-media haftet nicht für die mit Angebot bezeichnete Richtigkeit ihrer Äußerungen über Erfolgsaussichten.
9.2
wellness-media haftet nur für eigenes Verschulden aus grober Fahrlässigkeit. Gleiches gilt für etwaige Haftungsverpflichtungen aus dem Verschulden seiner Erfüllungshilfen.
9.3
Eine Haftung auf Schadenersatz ist, egal aus welchem Rechtsgrund nur dann gegeben, wenn der Schaden von wellness-media schuldhaft verursacht wurde. Er beschränkt sich generell auf die Höhe des vereinbarten Honorars.
9.4
Eine Haftung für indirekte oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
9.5
Etwaiger Schadensersatzanspruch kann vom Auftraggeber nur innerhalb von einem Monat nach Projektbeendigung geltend gemacht werden. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von einem Monat nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird.

§ 10 Urheberrecht
10.1
Die von wellness-media für die Durchführung des Projektes erzielten Konzepte, etc. stellen ausschließlich die Nutzung durch den Auftraggebers dar und dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung nicht an Dritte weitergegeben oder veräußert werden.
10.2
Der Auftraggeber wird zur Zahlung einer Vertragsstrafe des im Auftrag fixierten Honorars verpflichtet, sollte dieser im Gegenzug des vereinbarten § 8.1 handeln.
10.3
Alle sich aus dem Auftrag und seiner Bearbeitung ergebenden Urheberrechte verbleiben bei wellness-media, soweit im Angebot nichts anderes vermerkt ist.

§ 11 Höhere Gewalt
11.1
Wird die Leistung wellness-medias durch Ereignisse höherer Gewalt wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht, ist sie zur Erfüllung der Verpflichtung berechtigt, diese für die Dauer der Behinderung um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
11.2
Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, sofern diese unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Der Auftraggeber unterrichtet wellness-media unverzüglich über den Eintritt eines solchen Umstands.

§ 12 Schweigepflicht
12.1
wellness-media verpflichtet sich auf Basis eines Vertrauensverhältnisses über alle des Auftraggebers betreffenden Informationen, die ihr im Laufe der Projekt-Durchführung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
12.2
wellness-media verpflichtet sich gegenüber Dritten während der Projekt-Durchführung keine Berichte und sonstige schriftliche Äußerungen über ihre Tätigkeit für den Auftraggeber auszuhändigen.

§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1
Erfüllungsort für beide Parteien ist der Sitz wellness-medias. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und wellness-media ist geltendes Deutsches Recht anzuwenden. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Amtsgericht Berlin.

§ 14 Sonstige Bestimmungen
14.1
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

Stand 01.01.2010

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